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Samstag, 19. Mai 2012
Schulentwicklungsplan gilt auch für Grundschulen
 
Der schulpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Robert Heinemann, wirft der SPD „unverantwortliche Panikmache“ vor. Die SPD-Abgeordnete Luisa Fiedler hatte fälschlicher Weise den Eindruck erweckt, 106 Hamburger Grundschulen seien von einer Schließung bedroht.

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Heinemann: „Frau Fiedler hat eine Milchmädchenrechnung vorgelegt. Gerade weil derzeit viele Schulen die Mindestzügigkeit nicht erreichen, hat der Senat doch aufwändig den Schulentwicklungsplan erstellt. Darin ist für jeden transparent nachzulesen, welche Schulen geschlossen und welche zusammengelegt werden sollen, damit die Mindestzügigkeiten künftig erreicht werden. Zudem ist darin nachzulesen, welche Schulen diese Mindestzügigkeiten auch künftig nicht erreichen müssen, da sie zum Beispiel in ländlichen Regionen mit weiten Schulwegen liegen.“
 
Frau Fiedler hat mit detektivischem Spürsinn nun herausgefunden, was die Bildungsbehörde bereits im September 2004 in der Ist-Analyse zum Schulentwicklungsplan ausdrücklich geschrieben hat: „124 Schulen unterschritten in Klassenstufe 1 die Organisationsfrequenz im Schnitt um mehr als einen Frequenzpunkt“. Auch die Mindestzügigkeiten, die jetzt im Schulgesetz verankert werden sollen, waren bereits in diesem Papier nachzulesen.
 
Heinemann: „Es ist unverantwortliche Panikmache, wenn Frau Fiedler jetzt versucht, Existenzangst unter den Hamburger Grundschulen zu verbreiten. Wir haben mit dem Schulentwicklungsplan eine Strategie für die nächsten zehn Jahre vorgelegt – und diese gilt! Schon im August dieses Jahres werden deutlich weniger Grundschulen unter der Mindestzügigkeit liegen, da der Schulentwicklungsplan dann gegriffen hat.“
 
Frau Fiedler macht den Fehler, die Situation in ihrem Wahlkreis Eimsbüttel mit der Situation in der übrigen Stadt zu verwechseln: In Eimsbüttel hat die Bildungsbehörde entschieden, trotz zu geringer Schülerzahlen die ursprünglich zur Schließung vorgesehene Schule Rellinger Straße zu erhalten und auch keine der beiden Grundschule in der Region an ihrer Stelle zu schließen. Stattdessen steht im Schulentwicklungsplan: „Soweit die Schulen durch die Anwahl der Eltern die Mindestzügigkeit erreichen, bleiben sie erhalten.“
 
Heinemann: „Aufgrund diverser Umstände hat die Bildungsbehörde an dieser Stelle bewusst auf eine eigentlich notwendige Schulschließung verzichtet, um das künftige Anmeldeverhalten der Eltern zu beobachten. Auch dies ist im Schulentwicklungsplan transparent nachzulesen. Wer diese besondere Situation einfach auf andere Anmeldeverbünde überträgt, hat den Schulentwicklungsplan nicht verstanden oder nicht gelesen.“
 
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