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Samstag, 19. Mai 2012
Robert Heinemann, schulpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, hat heute eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat zum aktuell bekannt gewordenen Fall eines mittlerweile 14-jährigen Jungen gestellt, der über Jahre hinweg von seinem Vater vom Schulbesuch abgehalten wurde.

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„Mit den geplanten Maßnahmen des Senats - von der Einführung des Schulzwangs bis zur Veränderung der Aktenführung - hat die CDU einen wesentlichen Schritt hin zur Vermeidung ähnlicher Fälle getan.

Darüber hinaus bedarf es nun einer schnellen Klärung von Detailfragen. So gilt es etwa zu klären, ob und wann das Bezirksamt Hamburg-Nord Kenntnis von dem Kind hatte und ob es ggf. hieraus Maßnahmen ableitete. Wir müssen feststellen, ob hier in einem Einzelfall möglicherweise Fehler gemacht wurden oder ob bezüglich der Regelungen generell nachgebessert werden muss", so Heinemann.

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Robert Heinemann (CDU)

Betr.: Vernachlässigung von Kindern

In den Medien wurde in diesen Tagen über einen Fall berichtet, dass ein Kind von seinem Vater über mehrere Jahre hinweg vom Schulbesuch abgehalten und erst mit 12 Jahren eingeschult wurde.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

1. Wo wurde das Kind geboren?

2. Wurde das Kind nach seiner Geburt beim Meldeamt oder anderweitig registriert?

  • Wenn ja: Wann und wo?
  • Wenn nein: Weshalb nicht?

3. Wie wird sichergestellt, dass in Hamburg geborene Kinder angemeldet werden?

4. Hatte das Bezirksamt Hamburg-Nord Kenntnis von dem Kind? Wenn ja:

a) Seit wann, wodurch und in welcher Form?

b) Gab es einen Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeamt? Wenn nein, weshalb nicht?

c) Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord ergriffen?

5. Erhielten der Vater oder die Mutter Kindergeld oder eine andere finanzielle Unterstützung für das Kind?

6. War das Kind auf der Lohnsteuerkarte des Vaters eingetragen?

7. Wann hätte das Kind eingeschult werden müssen?

8. Wann hat die Bildungsbehörde von dem Kind erfahren?

9. Welche Maßnahmen hat die Bildungsbehörde daraufhin ergriffen?

10. Welche Maßnahmen haben weitere Einrichtungen der Stadt ergriffen?

11. Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, damit sich derartige Fälle nicht wiederholen können?

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